Infos zum Reha-Verfahren
Hier beantworten wir Ihnen wichtige Fragen zum Ablauf eines Reha-Verfahrens.
Wo muss ich mich genau anmelden?
Sie melden Sich nicht selber beim BFW an, das übernimmt der Kostenträger für Sie.
Welche Kostenträger (Rehaträger) gibt es?
Die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Berufsgenossenschaften (nach Unfällen oder Berufskrankheiten).
Welchen Antrag muss ich stellen?
Sie stellen einen "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" bei der Institution, bei der Sie zur Zeit beraten werden, z.B. die Arbeitsagentur oder die Rentenversicherung. Diese nimmt den Antrag an und leitet ihn nach einer Prüfung ggf. an den richtigen Kostenträger weiter. Die Anmeldung übernimmt dann der Kostenträger für Sie.
Welche Maßnahme kommt für mich in Frage?
Wenn Sie noch nicht wissen, welche Maßnahme oder berufliche Tätigkeit für Ihren Wiedereinstieg ins Arbeitsleben in Frage kommt, können Sie unsere Beratung in Anspruch nehmen. Detaillierte Informationen erhalten Sie an jedem Dienstag um 15.30 Uhr im BFW.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Sämtliche Kosten des Reha-Verfahrens trägt der zuständige Kostenträger, auf Sie kommen keine Kosten zu. Auch Ihr Lebensunterhalt und die Fahrtkosten sind während der Zeit der Maßnahme gesichert.
BeratungsService im BFW
Weitere Fragen zur beruflichen Reha und zum Aufnahme-Verfahren beantwortet Ihnen der BeratungsService des BFW:
040 64581-1717
oder per E-Mail unter
info[at]bfw-hamburg.de