Streitschlichtung
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)“ ist die Berufsförderungswerk Hamburg GmbH nicht bereit und nicht verpflichtet.