Streitschlichtung

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem „Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG)“ ist die Berufsförderungswerk Hamburg GmbH nicht bereit und nicht verpflichtet.

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